Justizpalast München, erbaut zwischen 1890 und 1897, Dienstgebäude des bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Landgerichts München I

Gerichtsvollzieherinnen & Gerichtsvollzieher

Berufsbild

Was nützt das beste Urteil, wenn es nicht vollstreckt werden kann?

Als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.

Die wichtigste Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist es, Urteile und Beschlüsse des Gerichts durchzusetzen. Um dem Gläubiger, der einen Prozess gewonnen hat, zu seinem Geld zu verhelfen, pfänden sie bewegliches Schuldnervermögen (z.B. echte Teppiche, Schmuck), versteigern es öffentlich und verteilen den Erlös in eigener Verantwortung.

Weitere Aufgaben sind die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen und die Durchführung von Zustellungen. Zudem ist den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern die Abnahme der Vermögensauskunft (früher "eidesstattliche Versicherung" bzw. "Offenbarungseid") übertragen.

Für die Organisation ihres Geschäftsbetriebs sind sie weitgehend selbst verantwortlich.

Zulassungs- und Einstellungsvoraussetzungen

Für die Ausbildung können Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie bei Bedarf auch andere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden.

Zulassung von Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten:

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte können zur Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst zugelassen werden, wenn sie

  • die Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst bestanden haben,
  • nach ihrer Persönlichkeit und den bisherigen Leistungen für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes geeignet sind,
  • die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) besitzen und
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

Zulassung von anderen Bewerberinnen und Bewerbern:

Andere Bewerberinnen und Bewerber (= befähigte Justizangestellte und externe Seiteneinsteiger) können ausnahmsweise zugelassen bzw. eingestellt werden, wenn keine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Justizfachwirtedienst zur Verfügung steht und ein besonderes dienstliches Interesse an der Gewinnung der Bewerberinnen und Bewerber besteht.

Zur vorbereitenden Ausbildung und zu der nachfolgenden Gerichtsvollzieherausbildung können diese anderen Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, wenn sie

  • durch ihre Lebens- und Berufserfahrung befähigt sind, die Aufgaben als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher wahrzunehmen,
  • einen mittleren Schulabschluss, einen qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss, einen qualifizierenden Haupt- oder Mittelschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können,
  • sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben, z. B. in einem juristischen oder kaufmännischen Beruf,
  • die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere:
    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
    • Nachweis der Verfassungstreue,
    • Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
    • charakterliche Eignung (Vorstrafen?),
    • die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und
    • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Sie werden sechs Monate vor Beginn der regulären Gerichtsvollzieherausbildung (= regelmäßig zum 15. April eines Jahres) als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eingestellt. Sie absolvieren zunächst eine sechsmonatige vorbereitende Ausbildung an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz (4 Monate fachtheoretische Ausbildung) und bei dem jeweiligen Ausbildungsgericht (2 Monate Einführung und Hospitation), in der Ihnen die wesentlichen Kenntnisse aus der Ausbildung für den Justizfachwirtedienst vermittelt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der mündlichen Prüfung im Rahmen der vorbereitenden Ausbildung beginnt die reguläre Gerichtsvollzieherausbildung. Rund ein halbes Jahr vor deren Abschluss wird den Bewerberinnen und Bewerbern die Befähigung für den Justizfachwirtedienst zuerkannt und es erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.


Für die Einstellung bzw. Zulassung sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig. Ihre Anschriften lauten:

Herrn Präsidenten des 
Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München
(Tel. 089/5597-3139 oder -2250)

Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
(Tel. 0911/321-2647)

Frau Präsidentin des
Oberlandesgerichts Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
(Tel. 0951/833-1120)

Ausbildung

Die Gerichtsvollzieherbewerberinnen und -bewerber absolvieren während der regelmäßig am 15. Oktober jeden Jahres beginnenden 18-monatigen Ausbildung drei fachtheoretische Lehrgänge an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz sowie praktische Ausbildungsabschnitte bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher.

  • Theoretische Ausbildung

    In den theoretischen Lehrgängen (Lehrgang A 5 1/2 Monate, Lehrgang B zwei Monate 1 Woche, Lehrgang C zwei Wochen) werden die zur Erfüllung der Aufgaben des/r Gerichtsvollziehers/in erforderlichen Rechtskenntnisse, EDV-Anwendungen und Schlüsselkompetenzen unter anderem auch durch handlungsorientierte Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten, Planspiele, Projekte etc. vermittelt. Die Ausbildung erfolgt praxisnah und anwendungsorientiert.

    Unterkunft und Verpflegung werden an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz zur Verfügung gestellt.

  • Praktische Ausbildung

    Zwischen den theoretischen Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung bei der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher. Hier sollen die Nachwuchskräfte die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen. Diejenigen, die den theoretischen Lehrgang B erfolgreich abgeschlossen haben, können bereits im letzten praktischen Ausbildungsabschnitt mit der Wahrnehmung von Gerichtsvollzieheraufgaben bis zur Hälfte eines Gerichtsvollzieherbezirks beauftragt werden.
  • Prüfung

    Im Anschluss an den Lehrgang C wird die Gerichtsvollzieherprüfung durchgeführt. In fünf Klausuren à zwei Stunden, einer Klausur à fünf Stunden und einer mündlichen Prüfung muss der/die angehende Gerichtsvollzieher/in nachweisen, ob er/sie nach seinen/ihren Kenntnissen und praktischen Geschick für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet ist.
Werdegang

Nach der bestandenen Gerichtsvollzieherprüfung werden die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in der Regel mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut. Die Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher in Besoldungsgruppe A 8 erfolgt entsprechend der Prüfungsnote sowie der Stellensituation nach der Gerichtsvollzieherprüfung.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

  • zur Obergerichtsvollzieherin/ zum Obergerichtsvollzieher in
    Besoldungsgruppe A 9
  • zur Hauptgerichtsvollzieherin/ zum Hauptgerichtsvollzieher in Besoldungsgruppe A 10

Bei entsprechender Eignung ist eine modulare Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe A 11 und höher möglich. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten zusätzlich eine Vollstreckungsvergütung und eine Bürokostenentschädigung.

Moderne Justiz
Nachwuchs-Homepage

Hier geht's zur neuen Nachwuchs-Homepage mit vielen Infos rund um die Bewerbung und Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt: 

www.mach-gerechtigkeit.de


Wussten Sie eigentlich …?

... dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz die oberste Dienstbehörde für rund 18.500 Beschäftigte in der Justiz und im Justizvollzug ist?