Justizpalast München, erbaut zwischen 1890 und 1897, Dienstgebäude des bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Landgerichts München I

Justizfachwirtinnen & Justizfachwirte

Eine junge Frau schaut lächelt. Darunter steht der Slogan "Ich mach Gerechtigkeit - Berufe in der Justiz".



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Berufsbild

Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.

Sie werden eingesetzt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

  • als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines/r Richters/in, Staatsanwalts/in oder Rechtspflegers/in in einer Serviceeinheit,
  • als unabhängige Urkundsbeamtin oder unabhängiger Urkundsbeamter,
  • für die Geschäftsstellenverwaltung,
  • für die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen,
  • für die Kostenbehandlung (Berechnung von Gerichtskosten),
  • zur Erledigung des anfallenden Schreibwerks.

Die Tätigkeit in den Abteilungen erstreckt sich neben der Protokollführung insbesondere auf die Aktenverwaltung. Dazu gehört hauptsächlich das Anlegen, die Führung und die Verwahrung der Akten sowie die Bearbeitung eingehender Post. Daneben ist das gesamte Schreibwerk (Urteile, Beschlüsse, Ladungen etc.) zu fertigen und hinauszugeben. Eine weitere wichtige Aufgabe ist der Parteiverkehr. Hier werden Auskünfte erteilt, Anträge aufgenommen und die Beteiligten über den Stand des Verfahrens informiert. In der Justizverwaltung sind die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte z. B. in Personal-, Haushalts- und Verwaltungsangelegenheiten tätig oder mit IT-Aufgaben befasst.

Einstellungsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den Justizfachwirtedienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Sie sollten Interesse am Beruf haben, engagiert, verantwortungsbereit, teamfähig, kommunikativ und verschwiegen sein sowie Freude am Umgang mit der elektronischen Datenverarbeitung haben. Voraussetzung für die Beschäftigung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt ist die erfolgreiche Ableistung eines 2-jährigen Vorbereitungsdienstes. Zu diesem Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  • einen mittleren Schulabschluss, einen qualifizierenden Haupt- oder Mittelschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann,
  • die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere:
    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,
    • Nachweis der Verfassungstreue,
    • Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
    • charakterliche Eignung (Vorstrafen?),
    • gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und
  • an einem besonderen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen und hierbei eine ausreichende Platzziffer erreicht hat.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 2. Qualifikationsebene wird alljährlich im Juli für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses durchgeführt. Zur Teilnahme ist die rechtzeitige Online-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. Informationen über das Auswahlverfahren und die Online-Anmeldung können bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses abgerufen werden..

Bayerischer Landespersonalausschuss
Postfach 22 14 41
80504 München
Telefon 089/ 2306-2900
E-mail: poststelle@lpa.bayern.de

Weiterhin müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Fähigkeit nachweisen, in der Texterfassung eine zehnminütige Abschrift einer Langschriftvorlage in der Geschwindigkeit von 180 Anschlägen je Minute zu fertigen. Soweit dieser Nachweis nicht bereits bei der Einstellung erbracht wird, ist er bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres zu erbringen.

Für die Einstellung in den Justizfachwirtedienst sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig. Ihre Anschriften lauten:

Herrn Präsidenten des 
Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München
(Tel. 089/5597-2250 oder -3094)

Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
(Tel. 0911/321-2335)

Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
(Tel. 0951/833-1135)

Ausbildung

Sie werden als Justizsekretäranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge bezahlt.

Die Anwärter des Justizfachwirtedienstes absolvieren während des regelmäßig am 1. September jeden Jahres beginnenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes vier fachtheoretische Lehrgänge an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte beim Amtsgericht, beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft.

  • Theoretische Ausbildung:

    In den fachtheoretischen Lehrgängen (Lehrgang A - 14 Wochen, Lehrgang B - 14 Wochen, Lehrgang C - 10 Wochen, Abschlusslehrgang - 1 Woche) werden die zur Erfüllung der Geschäfte des Justizfachwirtedienstes, insbesondere zur Tätigkeit in den Serviceeinheiten, erforderlichen Rechtskenntnisse, IT-Anwendungen und Schlüsselkompetenzen, unter anderem auch durch handlungsorientierte Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten, Planspiele, Projekte, Referate etc. praxisnah vermittelt.

    Unterkunft und Verpflegung werden an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz zur Verfügung gestellt.
  • Praktische Ausbildung:

    Zwischen den fachtheoretischen Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung am Amtsgericht, am Landgericht und an der Staatsanwaltschaft. Hier sollen die Anwärter alle Abteilungen kennen lernen und die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen. Während dieser Zeit findet praxisbegleitender Unterricht statt.
  • Prüfung:

    Im Anschluss an den Abschlusslehrgang wird die Qualifikationsprüfung durchgeführt. In 5 Klausuren à zwei Stunden, einer Klausur à vier Stunden und einer mündlichen Prüfung muss der/die angehende Justizfachwirt/in nachweisen, ob er nach seinen Kenntnissen und seinem praktischen Geschick für den Justizfachwirtedienst geeignet ist.
Werdegang

Nach der bestandenen Qualifikationsprüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizsekretärin oder Justizsekretär (= Eingangsamt). Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen der Bezeichnung "Justizfachwirtin" oder "Justizfachwirt".

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

  • zur Justizobersekretärin/ zum Justizobersekretär in Besoldungsgruppe A 7
  • zur Justizhauptsekretärin/ zum Justizhauptsekretär in Besoldungsgruppe A 8
  • zur Justizverwaltungsinspektorin/ zum Justizverwaltungsinspektor in Besoldungsgruppe A 9
  • zur Justizverwaltungsinspektorin mit Zulage/ zum Justizverwaltungsinspektor mit Zulage in Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage.

Bei entsprechender Eignung ist eine modulare Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe A 10 und höher oder die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für den Rechtspflegerdienst sowie die Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung möglich.

Moderne Justiz
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Wussten Sie eigentlich …?

... dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz die oberste Dienstbehörde für rund 18.500 Beschäftigte in der Justiz und im Justizvollzug ist?