Dolmetscher und Übersetzer
Dolmetscher und Übersetzer suchen [extern]
Aufgrund des bayerischen Dolmetschergesetzes werden in Bayern für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscher (mündliche und schriftliche Sprachübertragung) und Übersetzer (schriftliche Sprachübertragung) von den Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Als Dolmetscher oder Übersetzer kann nur öffentlich bestellt werden, wer in der betreffenden Sprache die bayerische Staatsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden hat. Für die Durchführung der Prüfung und die Anerkennung als gleichwertig ist die Staatliche Prüfungsstelle für Dolmetscher und Übersetzer im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig. Dort sind unter der Adresse
www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/staatliche-pruefung-zum-uebersetzer-und-dolmetscher.html [extern]
weitere Informationen abrufbar.
Die
Landgerichte [intern]
nehmen für ihre Bezirke die Eintragungen in der Datenbank vor. Mitteilungen nach Art. 8 des Dolmetschergesetzes sowie Änderungs- und Berichtigungsbegehren sind an sie zu richten.
Sind aus der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank keine geeigneten Dolmetscher und Übersetzer festzustellen, so können Auskünfte beim:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ)
Landesverband Bayern
Luisenstr. 1
80333 München
Tel. 089/28 33 30
Telefax 089/28 05 451
www.bdue-bayern.de [extern]
info@bdue-bayern.de, [email]
beim:
Verein öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Bayern e. V.
Bergstr. 5
83620 Feldkirchen-Westerham
Tel. 089/62286522
Telefax: 089/62422540
www.vbdu.de [extern]
info@vbdu.de [email]
sowie für das Gehörlosendolmetscherwesen:
Dolmetscherzentrale des Landesverbands Bayern der Gehörlosen e. V.
Schwanthalerstraße 76
80336 München
Tel. 089/54 38 111
Telefax 089/54 39 792
oder beim:
Berufsfachverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern e. V.
Postfach 14 01 43
80451 München
www.bgsd-bayern.de [extern]
eingeholt werden.
Für die
serbokroatische Sprache
werden seit 1993 Dolmetscher und Übersetzer nicht mehr öffentlich bestellt. Die Dolmetscher- und Übersetzerlisten sind insoweit geschlossen. Dolmetscher und Übersetzer für Serbisch und Kroatisch sind befähigt, jeden Text zu übertragen, der vor Anfang der 90er Jahre im damaligen serbokroatischen Sprachraum verfasst wurde.
Die moldauische/moldawische Sprache ist eine Sprachvariante des Rumänischen. Öffentlich bestellte Übersetzer und Dolmetscher für Rumänisch sind auch qualifiziert für Übertragungen aus der moldauischen/moldawischen Sprache und in die moldauische/moldawische Sprache.
