Handelsregister - Register online
Landes- und bundesweit werden bei den Amtsgerichten (Registergerichten) zur Sicherung und Erleichterung des Rechtsverkehrs verschiedene Register geführt.
Hierzu gehören:
- das Handelsregister Juristisches Lexikon [intern]
- das Genossenschaftsregister
- das Partnerschaftsregister
- das Vereinsregister
Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurde das deutsche Registerwesen umfassend reformiert und an das "Internetzeitalter angepasst".
In Bayern werden seitdem sämtliche vorgenannten Register landesweit elektronisch geführt und sind über jeden internetfähigen PC online zur Einsicht verfügbar. Technisch umgesetzt wurde dies mit dem für die Registergerichte entwickelten Verfahren
RegisSTAR.
Die Online-Auskunft auf dem Handelsregister wurde dabei im Rahmen der Initiative "Offensive Zukunft Bayern" von der Bayerischen Staatsregierung gefördert und ist ein wichtiges Projekt der eGovernment-Initiative der Bayerischen Staatsregierung.
Die Recherche im Online-Register RegisSTAR ist
gebührenpflichtig.
Zudem ist eine vorherige
Anmeldung
erforderlich.
Informationen
über Anmeldung und Gebühren sowie die Funktionsweise von RegisSTAR, den Umfang der Online-Einsicht und die technischen Voraussetzungen der Online-Einsicht finden Sie
hier. [extern]
Oder Sie gehen direkt zum
Handelsregister online:
Online-Recherche/Bayern [extern]
Anmeldemaske [extern]
Übersicht Register [extern]
