Elektronischer Rechtsverkehr
Bekanntgabe des Einreichungsverfahrens
2. Einreichungsverfahren
Für eine sichere und nachvollziehbare Kommunikation ist eine einmalige Anmeldung über die elektronische Poststelle
www.egvp.de [extern]
erforderlich.
Nachfolgend werden die Fragen der Registrierung, der möglichen Kommunikationswege über diese Poststelle und der auf ihnen gegebenenfalls bestehenden Beschränkungen, des möglichen Rückwegs an Sie (elektronische Zustellungen) sowie der Wahrung der Vertraulichkeit der Kommunikation dargestellt.
