Elektronischer Rechtsverkehr
Bekanntgabe des Einreichungsverfahrens
2.3 Ersatzeinreichung
Können Mitteilungen und zugehörige Anlagen nicht online übermittelt werden, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Staatsanwaltschaft im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.
