Elektronischer Rechtsverkehr
Bekanntgabe des Einrichtungsverfahrens
2.2. Kommunikationswege, Größen- und Mengenbeschränkungen
Die elektronische Poststelle ist für die Einreichungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ausschließlich über OSCI (vgl. Nr. 2.2.1.) erreichbar.
2.2.1. OSCI (z. B. EGVP)
Eine Kommunikation über das Protokoll OSCI ("Online Service Computer Interface") setzt bei den Kommunikationspartnern die Implementierung einer Anwendung voraus, die dieses Protokoll bedient. Die Anwendung "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" bedient sich dieses Protokolls. Sie kann
hier [extern]
- für Sie kostenfrei - heruntergeladen werden.
Das hier zum Download angebotene EGVP ermöglicht die Kommunikation mit allen angeschlossenen Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Neben dem EGVP werden auch kommerzielle Produkte (Add-ons für Office-Anwendungen) angeboten, die das OSCI-Protokoll bedienen. Klären Sie aber bei einem geplanten Einsatz dieser Produkte bitte vorab, ob damit auch tatsächlich die von Ihnen gewünschten Gerichte adressiert werden können.
Für Sendungen an das Gericht, die per OSCI übermittelt werden, bestehen seitens der Poststelle folgende Beschränkungen:
- Größe einer einzelnen Nachricht: max. 30 MB *)
- Anzahl der Anhänge einer Nachricht: max. 100 Dateien
Je nach Ihrer Arbeitsumgebung kann es erforderlich sein, deutlich unter den genannten Grenzen zu bleiben (z.B. bei zu geringer Bandbreite der Netzanbindung).
Für Mitteilungen der Gerichte an Sie bestehen die gleichen Beschränkungen.
Zur Verwaltung Ihres persönlichen Empfangspostfaches vgl. die Hinweise unter 2.1.3 "Zustellungen".
*) Beim Einscannen von Dokumenten können sehr große Dateien entstehen, insbesondere bei der Berücksichtigung von Farben und hoher Auflösung. Da bei einer S/W-Wiedergabe ein höherer Kontrast und damit i.a. eine bessere Lesbarkeit erreicht wird, wird empfohlen, einzuscan-nende Texte grundsätzlich in S/W und mit nicht mehr als 300 dpi zu erfassen.
