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Portal > Service > Rechtsverkehr > Bearbeitungshinweise - Letzte Änderung: 10.12.2009


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6. - Seiteninhalt

Elektronischer Rechtsverkehr

Bekanntgabe des Einreichungsverfahrens

4. Bearbeitungshinweise


4.1. Bezeichnung der Sendungen und ihrer Anlagen


Bei der Übermittlung soll, sofern bekannt, in dem Betreff der Sendung das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Bei verfahrenseinleitenden elektronischen Dokumenten und in den Fällen, in denen das gerichtliche Aktenzeichen sonst noch nicht bekannt sein kann, soll "Neueingang" angegeben werden (vgl. jedoch Abweichungen unter 4.3.).

Um Probleme bei der Weiterverarbeitung auf unterschiedlichen Plattformen zu vermeiden, sollen Dateinamen keine Sonderzeichen enthalten (insbesondere keine Schrägstriche oder Doppelpunkte) und nicht zu lang sein (maximal 60 Zeichen, keine Pfadangaben). Zur Erleichterung der Arbeit mit den elektronischen Dokumenten ist es ferner zweckmäßig, nähere Konventionen für die Namensgebung bei den Dateibezeichnungen einzuhalten, die gegebenenfalls unter 4.3. aufgeführt werden.



4.2. Dateiformate und Versionen


Bei der Einreichung sind folgende Formate und Versionen zulässig:

Dateiformat Version / Einschränkung
ASCII
(American Standard Code for Information Interchange)
keine Versionsbeschränkung; reiner Text ohne Formatierungscodes und ohne Sonderzeichen
UNICODE keine Versionsbeschränkung; reiner Text ohne Formatierungscodes
Microsoft RTF
(Rich Text Format)
Version 1.0 bis 1.6
Adobe PDF
(Portable Document Format)
Version 1.0 bis 1.4
soweit mit Adobe Reader 7.x lesbar
XML
Extensible Markup Language)
Versionen 1.0 in Verbindung mit xJustiz Version 1.3
eine zum Dokument gehörende DTD oder Schema-Datei muss zugeordnet sein
TIFF
(Tag Image File Format)
Komprimierung CCITT Group 4 FAX, Aufl;sung 300 x 300 dpi, multipage TIFF bei mehrseitigen Dokumenten
Microsoft WORD keine aktiven Komponenten<
Word 97, Word 2000 (Versionen 8 oder 9), Word XP, Word 2003

Die elektronischen Dokumente können auch in komprimierter Form als ZIP-Datei eingereicht werden. Die ZIP-Datei darf jedoch keine anderen ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten.

Sofern strukturierte Daten übermittelt werden, sollen sie im UNI-CODE-Zeichensatz
UTF-8 codiert sind.


4.3. Verfahrensspezifische Besonderheiten

Einreichungen zum Handels- Genossenschafts- und Partnerschaftsregister