Elektronischer Rechtsverkehr
Bekanntgabe des Einreichungsverfahrens
4. Bearbeitungshinweise
4.1. Bezeichnung der Sendungen und ihrer Anlagen
Bei der Übermittlung soll, sofern bekannt, in dem
Betreff
der Sendung das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Bei verfahrenseinleitenden elektronischen Dokumenten und in den Fällen, in denen das gerichtliche Aktenzeichen sonst noch nicht bekannt sein kann, soll "Neueingang" angegeben werden (vgl. jedoch Abweichungen unter 4.3.).
Um Probleme bei der Weiterverarbeitung auf unterschiedlichen Plattformen zu vermeiden, sollen
Dateinamen
keine Sonderzeichen enthalten (insbesondere keine Schrägstriche oder Doppelpunkte) und nicht zu lang sein (maximal 60 Zeichen, keine Pfadangaben). Zur Erleichterung der Arbeit mit den elektronischen Dokumenten ist es ferner zweckmäßig, nähere Konventionen für die Namensgebung bei den Dateibezeichnungen einzuhalten, die gegebenenfalls unter 4.3. aufgeführt werden.
4.2. Dateiformate und Versionen
Bei der Einreichung sind folgende Formate und Versionen zulässig:
| Dateiformat | Version / Einschränkung |
|---|---|
|
ASCII (American Standard Code for Information Interchange) |
keine Versionsbeschränkung; reiner Text ohne Formatierungscodes und ohne Sonderzeichen |
| UNICODE | keine Versionsbeschränkung; reiner Text ohne Formatierungscodes |
|
Microsoft RTF (Rich Text Format) |
Version 1.0 bis 1.6 |
|
Adobe PDF (Portable Document Format) |
Version 1.0 bis 1.4 soweit mit Adobe Reader 7.x lesbar |
|
XML Extensible Markup Language) |
Versionen 1.0 in Verbindung mit xJustiz Version 1.3 eine zum Dokument gehörende DTD oder Schema-Datei muss zugeordnet sein |
|
TIFF (Tag Image File Format) |
Komprimierung CCITT Group 4 FAX, Aufl;sung 300 x 300 dpi, multipage TIFF bei mehrseitigen Dokumenten |
| Microsoft WORD |
keine aktiven Komponenten< Word 97, Word 2000 (Versionen 8 oder 9), Word XP, Word 2003 |
Die elektronischen Dokumente können auch in komprimierter Form als
ZIP-Datei
eingereicht werden. Die ZIP-Datei darf jedoch keine anderen ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten.
Sofern strukturierte Daten übermittelt werden, sollen sie im UNI-CODE-Zeichensatz
UTF-8
codiert sind.
4.3. Verfahrensspezifische Besonderheiten
Einreichungen zum Handels- Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
-
Den Einreichungen zu den Registern soll neben den qualifiziert signierten und sonstigen elektronischen Dokumenten eine Datei beigefügt werden, die zu dem jeweiligen Vorgang strukturierte Daten im XML-Format gemäß XJustiz.Register enthält.
Ein solcher Datensatz wird beispielsweise von der Anwendung XNotar der Bundesnotarkammer erzeugt. Näheres dazu finden Sie dort. [extern] - Abweichend von der Praxis in anderen Verfahrensbereichen soll bei der Neuanmeldung im Registerbereich nicht das Schlüsselwort "Neueingang" im Betreff eingetragen werden, sondern "HRA neu" oder "HRB neu".
