Registergerichte
Durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006 wird bei den Registergerichten der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Danach sind in Bayern ab dem 1. Januar 2007 Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister samt den damit verbundenen Dokumenten ausschließlich über das jeweilige elektronische Gerichtspostfach einzureichen.
Registergerichte in Bayern
Registergerichte sind nicht bei allen 73 bayerischen Amtsgerichten eingerichtet. Die Auflistung der Registergerichte finden Sie hier [intern]
