Ordentliche Gerichte in Bayern
Unter "ordentlicher Gerichtsbarkeit" sind die Zivil- und Strafgerichte zu verstehen. Die Gerichtsbezirke und die Gerichtssitze sind durch das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25. April 1973, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2004, festgelegt.
Zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gehören:
- die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg
- 22 Landgerichte
- 73 Amtsgerichte
- 11 amtsgerichtliche Zweigstellen
Der
Bayerische Verfassungsgerichtshof [extern]
mit Sitz in München ist als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet und untersteht nicht dem Justizressort.
Die Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte) gehören in Bayern ebenfalls nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien.
Eine Übersicht und Zugang zu den Seiten der Gerichte finden Sie unter den nebenstehenden Links. (Diese Bereiche befinden sich zur Zeit im Aufbau und ermöglichen noch keine vollständige Übersicht!)
Über die Gerichtssuche können Sie bundesweit die zuständigen Justizbehörden (mit Anschriften) für einen Ort ermitteln. Ein Zugang zu den Internetseiten der Behörden ist von dort nicht immer möglich.
