29. November 2007 - Pressemitteilung 2/07
Strafbefehle gegen Fluchthelfer von Pfahls
Wegen Strafvereitelung hat das Amtsgericht Augsburg Strafbefehle gegen zwei mutmaßliche französische Fluchthelfer des früheren Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministerium Holger Pfahls erlassen.
Bekanntlich war Pfahls am 3. Juli 1999 seiner Verhaftung wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Einkommensteuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Lieferung von deutschen Spürpanzern nach Saudi-Arabien (Schreiber-Komplex) durch Flucht ins Ausland zuvorgekommen, nachdem er vom Haftbefehl der Augsburger Justizbehörden Wind bekommen hatte. Obwohl er von den deutschen Behörden nach seiner Flucht international zur Festnahme ausgeschrieben war, gelang es ihm sich bis zu seiner Festnahme am 13. Juli 2004 u.a. in Frankreich, vornehmlich in Paris zu verstecken. Nach seiner Auslieferung wurde Pfahls am 12. August 2005 vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Dem im Strafbefehlsantrag beschuldigten inzwischen 56-jährigen französischen Geschäftsmann, der sich selbst als internationaler Berater bezeichnet, liegt zur Last auf Veranlassung des derzeit vor dem Landgericht Augsburg - 3. Strafkammer - ebenfalls wegen Strafvereitelung angeklagten Lobbyisten Dieter Holzer in Kenntnis des Haftbefehls gegen Pfahls diesem zunächst in seiner Wohnung in Lyon Unterschlupf gewährt und ihm sodann bei der Organisation seines Untertauchens auch im Übrigen behilflich gewesen zu sein indem er wiederholt Wohnungen bzw. Häuser in Paris und anderen Städten Frankreichs im eigenen Namen, tatsächlich aber für Pfahls anmietete, in denen sich Pfahls unerkannt aufhalten konnte.
Zudem soll er im Auftrag von Holzer im März 2003 von einem Unbekannten einen Briefumschlag mit 200.000 € entgegengenommen und an Pfahls weitergeleitet haben. Schließlich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, den ebenfalls der Strafvereitelung zugunsten Pfahls beschuldigten 35-jährigen arbeitslosen Franzosen beauftragt zu haben gegen Entgelt sich ständig um Pfahls zu kümmern, insbesondere diesen in Frankreich zu chauffieren um eine evtl. Entdeckung des Gesuchten bei Verkehrsverstößen oder Kontrollen zu verhindern.
Gegen den älteren Beschuldigten wurde eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 € (7.500 €) verhängt, gegen den 35-jährigen eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 € (1.300 €).
Diesem liegt neben den Chauffeurdiensten auch zur Last, für Pfahls unter seinem oder einem fingierten Namen SIM-Karten besorgt zu haben, um die Identität des tatsächlichen Telefonnutzers zu verschleiern. Schließlich soll er zur Verringerung des Entdeckungsrisikos für Pfahls regelmäßig Einkäufe getätigt haben, wobei er für seine Dienste mit 1.200 bis 1.300 € monatlich entlohnt wurde.
(Nach § 258 Strafgesetzbuch wird wegen Strafvereitelung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer ganz oder teilweise vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft ... wird.)
