Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist zuständig für
- die Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- freiwillige eidesstattliche Versicherungen
- Todeserklärungsverfahren
- Testamentshinterlegungen
- Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Notarsurkunde oder sonstiger Urkunde
- Anträge auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Vergleich, der vor einer Gütestelle oder Schlichtungsstelle abgeschlossen ist
Sprechzeiten
Amtsgericht Augsburg - Hauptgericht - :
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:00 bis 15:30 Uhr
Amtsgericht Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - :
Montag bis Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Die Geschäftsstellen (Serviceeinheiten) des Nachlassgerichts beim Hauptgericht:
Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen.
G, J, L, P, Q, St: Zimmer 073, Tel. 0821 3105-2572 oder -2589
-Testamentsverwahrung
-Todeserklärungen
-freiwillige eidesstattliche Versicherung
C, D, I, K, M, R, T, W - Z: Zimmer 074, Tel. 0821 3105-2160 oder -2988
A, B, E, F, H, N, O, S (ohne St), U, V: Zimmer 076, Tel. 0821 3105-2581, -2573 oder -2162
Telefax 0821 3105-2578
Die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts bei der Zweigstelle Schwabmünchen:
Justizgebäude Fuggerstraße 62, 86830 Schwabmünchen
Zimmer 116
Tel. 08232 5005-50 oder -27
Telefax 08232 5005-11
