Personenstandssachen
Das Personenstandsgericht entscheidet z.B. darüber, ob die Ablehnung oder Vornahme einer Amtshandlung durch einen Standesbeamten rechtmäßig war.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Zuständigkeit:
In Personenstandssachen herrscht kein Anwaltszwang. Sie können Ihre Anträge direkt bei der zuständigen Geschäftsstelle (Serviceeinheit) des Betreuungsgerichts abgeben:
Zimmer 254, Tel. 0821 3105-2410
Telefax: 0821 3105-2415
