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Amtsgericht Augsburg

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1. - Allgemeine Informationen

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2. - Themengebiete des Portals

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5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Augsburg > Verfahren > Wohnungseigentumsverfahren - Letzte Änderung: 08.05.2008


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6. - Seiteninhalt

Adoptionen | Beratungshilfe | Bereitschaftsdienst | Betreuungsverfahren | Bußgeldverfahren | Familienverfahren | Genossenschaftsregister | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Güterrechtsregister | Handelsregister | Hinterlegungsstelle | Insolvenzverfahren | Landwirtschaftsverfahren | Mediation | Nachlassverfahren | Partnerschaftsregister | Personenstandsverfahren | Pflegschaftsverfahren | Privatklagen | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Vereinsregister | Wohnungseigentumsverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Wohnungseigentumssachen

Wohnungseigentumssachen unterliegen seit 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.

Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

Geschäftsstelle und Sprechzeiten

siehe Zivilverfahren [intern]

Rechtsantragstelle für Wohnungseigentumssachen (WEG):

siehe Rechtsantragstelle - allgemein - [intern]

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Eigentümerliste, Verwaltervertrag, Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, Einladung und Protokoll zur Eigentümerversammlung. Soweit Sie als Antragsteller beim Gericht auch einen Gerichtskostenvorschuss entrichten müssen, erhalten Sie nach ca. zwei bis vier Wochen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.