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Amtsgericht Augsburg

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Portal > Gerichte > AG > Augsburg > Verfahren > Zeugenbetreuungsstelle - Letzte Änderung: 31.01.2013


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Zeugeninformationen

Zeugenbetreuung

Die Aufforderung vor Gericht als Zeugin oder Zeuge Aussagen zu machen, kann mit Aufregung, Scheu, Betroffenheit, ja mit vielfältigen Ängsten verbunden sein. In einem solchen Fall können Sie sich der Zeugenbetreuung anvertrauen.

Für persönliche Vorsprachen stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei den Justizbehörden Augsburg für Straf- und Bußgeldsachen:

Frau Ingrid Hegele
Zimmer 203/I. OG im Strafjustizgebäude, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg,
Tel. 0821 3105-1201

1. Vertreter:
Herr Johann Beck
Zimmer 203/I. OG im Strafjustizgebäude, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg,
Tel. 0821 3105-1212

2. Vertreterin:
Frau Rosemarie Pleitner
Zimmer 270/EG im Strafjustizgebäude, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg, Tel. 0821 3105-1136

Beim Amtsgericht Augsburg für Familiensachen:

Frau Michaela Meir
Zimmer 060/EG im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Tel. 0821 3105-2553

1. Vertreter:
Herr Tobias Albert
Zimmer 038/EG im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Tel. 0821 3105-2549

2. Vertreter:
Herr Oliver Baumann
Zimmer 165/1. OG im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Tel. 0821 3105-2298

Beim Amtsgericht Augsburg -Zweigstelle Schwabmünchen-:

Frau Manuela Klinke
Zimmer 111 im Justizgebäude Fuggerstraße 62, 86830 Schwabmünchen
Tel. 08232 5005-42

Zeugenentschädigungsstelle

Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen.

Die Zeugenentschädigungsstelle des Amtsgerichts Augsburg befindet sich im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Zimmer 165.
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 8:00 - 16:15 Uhr, Fr. 8:00 - 14:00 Uhr
Tel. 0821 3105-2298 bzw. -2249
Telefax 0821 3105-2238

Die Zeugenentschädigungsstelle für Straf- und Bußgeldsachen befindet sich im Strafjustizgebäude, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg, Zimmer 115 EG.
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:15 Uhr,
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr
Tel. 0821 3105-1106 bzw. -1107
Telefax 0821 3105-1190

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Ablauf einer Verhandlung (am Beispiel einer Strafsache)

1. Nach Aufruf der Strafsache treten die Zeugen in den Gerichtssaal ein und übergeben ihre Ladung dem Protokollführer.

2. Die Zeugen werden darüber belehrt, dass sie
- wahrheitsgemäß aussagen müssen,
- nichts verschweigen dürfen und
- mit einer Vereidigung zu rechnen haben.

Anschließend verlassen die Zeugen den Sitzungssaal und halten sich in der Nähe des Sitzungssaales bereit.

3. In der Zwischenzeit
- stellt das Gericht die Personalien des Angeklagten fest,
- verliest der Staatsanwalt die Anklage, die den Tatvorwurf enthält.

Anschließend steht es dem Angeklagten frei, sich zur Tat zu äußern.

4. Im Rahmen der Beweisaufnahme wird der Zeuge in den Sitzungssaal gebeten. Er wird einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen vernommen.

- Er wird zunächst vom Gericht nach seinen Personalien (Name, Vorname, Alter, Familienstand, Beruf, Anschrift) befragt.

- Gegebenenfalls wird er zur Straftat gehört. Der Zeuge schildert das Geschehen zunächst zusammenhängend.

- Sodann können Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger des Angeklagten und dieser selbst dem Zeugen ergänzende Fragen stellen.

- Nach der Aussage beschließt das Gericht, ob eine Vereidigung durchgeführt werden soll.

Mit der Aushändigung der Ladung entlässt das Gericht den Zeugen. Mit der Ladung kann der Zeuge bei der Zeugenentschädigungsstelle seine finanziellen Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten) geltend machen.

5. Dem Zeugen steht es frei, die Verhandlung im Zuschauerraum weiter mitzuverfolgen. Es können nun folgen:
- weitere Zeugenvernehmungen, Erstattung eines Sachverständigengutachtens,
- der zusammenfassende Schlussvortrag des Staatsanwalts sowie des Verteidigers mit Anträgen zur Strafhöhe,
- das sogenannte "letzte Wort" des Angeklagten selbst.

6. Meist wird nun das Gericht das Urteil verkünden und dieses kurz mündlich begründen. Es belehrt den Angeklagten über seine weiteren Rechte. Damit ist die Sache für diese Instanz abgeschlossen.

Broschüre



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