Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung)
Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist z. B. zuständig für die
- Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis werden auf schriftlichen Antrag unter Angabe des Auskunftsinteresses nach § 915 Abs. 3 ZPO erteilt.
Sprechzeiten
Amtsgericht Augsburg - Hauptgericht - :
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Amtsgericht Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - :
Montag bis Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Die Geschäftsstellen (Serviceeinheiten) des Vollstreckungsgerichts beim Hauptgericht
Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
Die Zuständigkeit der Geschäftsstellen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Schuldners.
A - J: Zimmer 162, Tel. 0821 3105-2693
K - O: Zimmer 159, Tel. 0821 3105-2669
P - Z: Zimmer 161, Tel. 0821 3105-2691, -2663
Telefax 0821 3105-2671
Die Geschäftsstelle (Serviceeinheit) des Vollstreckungsgerichts bei der Zweigstelle Schwabmünchen
Justizgebäude Fuggerstraße 62, 86830 Schwabmünchen
Zimmer 114
Tel. 08232 5005-48
Telefax 08232 5005-11
