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Amtsgericht Aichach

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Portal > Gerichte > AG > Aichach > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 09.12.2010


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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt Aichach ist zuständig für alle im Landkreis Aichach-Friedberg gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt.
Das Grundbuchamt prüft Eintragungsanträge und nimmt die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor.

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes. Lagepläne eines Grundstücks erhalten Sie deshalb nur vom Vermessungsamt.

Grundbucheinsicht / Grundbuchabschriften

Einsicht und Abschriften des Grundbuchs erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigter eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen (z.B. Gläubiger durch Vorlage eines Titels, Kaufinteressenten durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers. Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag Grundbuchausdrucke erteilt.

Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Die Kosten für Grundbuchausdrucke betragen:

10,00 € für eine einfache Abschrift

18,00 € für eine amtliche Abschrift

Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die eine Grundbuchblattabschrift benötigt wird, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann nicht telefonisch erfolgen, sondern nur persönlich, per Post oder per Fax. Die persönliche Bestellung eines Grundbuchausdruckes kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen.

Einsicht in das Grundbuch und Grundbuchausdrucke erhalten Sie in der

Einlaufstelle des Grundbuchamtes

Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 015 im Erdgeschoß/Hauptgebäude
Telefon 08251/894-123
Telefax 08251/894-199

Parteiverkehr:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Weitere Informationen und nützliche Hinweise:



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