Nachlassverfahren
Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Aichach ist
örtlich zuständig
bei Nachlaßverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Aichach-Friedberg hatte.
Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht insbesondere für
- die Ermittlung und Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- die Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
- die Hinterlegung von Testamenten
Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Nachlassgerichts:
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 003 im Erdgeschoß/Hauptgebäude
Telefon: 08251/894-112
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
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