Vormundschaftsgericht
Das Vormundschaftsgericht ist insbesondere zuständig in
- Betreuungsverfahren für Erwachsene, wenn der Betroffene aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann;
- Vormundschaftsverfahren für Minderjährige, wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern des Minderjährigen zur Vertretung nicht berechtigt sind.
- Adoptionen von Minderjährigen und Volljährigen;
Örtlich zuständig ist das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk (hier: Landkreis Aichach-Friedberg) der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Vormundschaftsgerichts:
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 009 und 010 im Erdgeschoß/Ostflügel
Telefon: 08251/894-134, 08251/894-174 und 08251/894-175
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
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Das Betreuungsrecht
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Das Betreuungsrecht
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Eltern und ihre Kinder
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Vorsorge für Unfall. Krankheit und Alter
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Vormundschaft für Minderjährige
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Adoptionen
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