Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für
- Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
- Streitgkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Arreste und einstweilige Verfügungen
- Aufgebortsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
Die Geschäftsstellen (Serviceeinheiten) des Zivilgerichts:
Serviceinheit für die Richtergeschäftsaufgabe 1 C:
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 106 im 1. Stock/Hauptgebäude
Telefon: 08251/894-128
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Serviceinheit für die Richtergeschäftsaufgabe 2 C:
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 117 im 1. Stock/Hauptgebäude
Telefon: 08251/894-139 und 08251/894-127
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Serviceinheit für die Richtergeschäftsaufgabe 3 C:
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 106 im 1. Stock/Hauptgebäude
Telefon: 08251/894-128
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
-
Zivilprozess
-
Schlichten ist besser als prozessieren
|
-
Mahnverfahren - ein kurzer Prozess
|
-
Tipps für Mieter und Vermieter
|
-
Tipps für Wohnungseigentümer
|
-
Haustürgeschäfte
|
Nach Oben
