Zwangsvollstreckung
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen eines Schuldners (Mobiliarvollstreckung). Dies sind insbesondere:
- Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Vollstreckungsgerichts:
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 119 im 1. Stock/Hauptgebäude
Telefon: 08251/894-141
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

