Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig.
Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind.
Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dessen Bezirk der/die Betroffene den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung kommt in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der/Die Betroffene ist volljährig
- Der/Die Betroffene leidet an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
- Der/Die Betroffene ist nicht (mehr) in der Lage, seine/ihre Angelegenheiten selbst zu regeln
- Für den/die Betroffene/n existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder ausreichende Vollmachten
Beratung, Unterstützung sowie weitere Informationen erhalten Sie bei
- der Betreuungsstelle der Stadt Ansbach, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach, Telefon: 0981/51-0 oder -266 oder -322 oder -269 oder -347
- der Betreuungsstelle des Landratsamtes Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, Telefon: 0981/468-0 oder -5210
Erreichbarkeit des Betreuungsgerichts
Amtsgericht Ansbach
- Promenade 8
- 91522 Ansbach
- Telefon: 0981/58-498 oder -485
- Telefax 0981/58-478
Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache mit der Betreuungsabteilung bzw. dem zuständigen Richter oder Rechtspfleger ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.
