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Amtsgericht Ansbach

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Portal > Gerichte > AG > Ansbach > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 29.09.2010


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Grundbuchamt

Zuständigkeit

Beim Grundbuchamt Ansbach werden die Grundbücher für die in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach gelegenen Grundstücke geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch, aus dem die rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) an den Grundstücken ersichtlich sind. Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (zum Beispiel Lage des Grundstücks, Grenzverlauf) ist ausschließlich Aufgabe des Vermessungsamtes; Lagepläne können daher nur dort angefordert werden.

Erreichbarkeit

Es gelten die allgemeinen Sprechzeiten [intern] des Amtsgerichts Ansbach.

Wer erhält Grundbucheinsicht oder einen Grundbuchausdruck?

Wie erhalte ich Grundbucheinsicht oder einen Grundbuchausdruck?

Welche Gebühren fallen an?

Weitere Informationen und Hinweise