Grundbuchamt
Zuständigkeit
Beim Grundbuchamt Ansbach werden die Grundbücher für die in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach gelegenen Grundstücke geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch, aus dem die rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) an den Grundstücken ersichtlich sind. Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (zum Beispiel Lage des Grundstücks, Grenzverlauf) ist ausschließlich Aufgabe des Vermessungsamtes; Lagepläne können daher nur dort angefordert werden.
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Ansbach
Grundbuchamt - Promenade 8
- 91522 Ansbach (Hausanschrift)
- Telefon: 0981 / 58-441
- Telefax: 0981 / 58-405
Es gelten die allgemeinen Sprechzeiten [intern] des Amtsgerichts Ansbach.
Wer erhält Grundbucheinsicht oder einen Grundbuchausdruck?
- Der Eigentümer des Grundstücks und der Berechtigte eines eingetragenen Rechts (zum Beispiel Grundschuld, Nießbrauch, Geh- und Fahrtrecht)
- Andere Personen dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegen können (zum Beispiel als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels gegen den eingetragenen Eigentümer)
- Kein berechtigtes Interesse haben zum Beispiel Kauf- oder Mietinteressenten, die durch die Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen. Ist ein berechtigtes Interesse nicht gegeben, ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder eines Berechtigten vorzulegen.
Wie erhalte ich Grundbucheinsicht oder einen Grundbuchausdruck?
- Persönliche Vorsprache beim Grundbuchamt unter Vorlage eines Ausweises
- Anforderung eines Ausdrucks schriftlich oder per Telefax mit Unterschrift des Antragstellers
- Anforderungen per Telefon oder e-mail können nicht berücksichtigt werden
Welche Gebühren fallen an?
- Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei
- Der amtliche (beglaubigte) Ausdruck kostet 18,- Euro, der einfache (unbeglaubigte) Ausdruck 10,- Euro. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.
Weitere Informationen und Hinweise
- Beschreibung und Rechtsgrundlagen des Grundbuchs [extern]
- Informationen zur Grundbucheinsicht [extern]
- Über 100 Jahre Grundbuch [extern]
- Tipps für Wohnungseigentümer [extern]
- Notare in Bayern [extern]
- Vermessungsamt Ansbach [extern]
- Antrag auf Grundbuchausdruck (ausfüllbar) [intern]
