Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren sind insbesondere
- Verbraucherinsolvenzen
- Insolvenzen bei selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit (Regelinsolvenz)
- Nachlassinsolvenzen (überschuldeter Nachlass)
Zuständig ist das Insolvenzgericht für die Stadt Ansbach sowie für die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen.
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Ansbach
Insolvenzgericht - Promenade 8
- 91522 Ansbach (Hausanschrift)
- Telefon: 0981 / 58-366 oder -322
- Telefax: 0981 / 58-367
Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.
