Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für
- Hinterlegung von Testamenten
- Feststellung und Ermittlung von Erben
- Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
- Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen im Todesfall (zum Beispiel Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Todeserklärungen
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Ansbach
Nachlassgericht - Promenade 8
- 91522 Ansbach (Hausanschrift)
- Telefon: 0981 / 58-472 oder -499
- Telefax: 0981 / 58-478
Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 bis 11.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache mit der Nachlassabteilung ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.
Weitere Informationen und Hinweise
Broschüre "Vorsorge für den Erbfall" [extern]
