Strafverfahren
Die Strafabteilung ist insbesondere zuständig für
- Richterliche Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- Strafverfahren, wenn die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht Anklage erhoben hat
- Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat
Diese Zuständigkeit gilt für Jugendliche (14 bis 17 Jahre), Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) und Erwachsene (ab 21 Jahren). Bei Jugendlichen und Heranwachsenden entscheidet das Jugendgericht. Bei jugendrechtlichen Verurteilungen ist die Strafabteilung auch für die Strafvollstreckung zuständig (ansonsten ist dies Aufgabe der Staatsanwaltschaft). Gegen Kinder (bis 13 Jahre) werden Straf- und Bußgeldverfahren nicht geführt.
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Ansbach
Strafabteilung - Promenade 8
- 91522 Ansbach (Hausanschrift)
- Telefon: 0981 / 58-357, -421 oder -309
- Telefax: 0981 / 58-405
Es gelten die allgemeinen Sprechzeiten [intern] des Amtsgerichts Ansbach.
Weitere Informationen und Hinweise
Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" [intern]
