Zivilverfahren
Zivilverfahren, für die das Amtsgericht zuständig ist, sind insbesondere
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alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro, zum Beispiel
- aus Kauf, Darlehen, Leasing, Werkvertrag und anderen Verträgen
- aus Verkehrsunfällen
- aus dem Nachbarschaftsverhältnis
- wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld
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unabhängig vom Streitwert
- Wohnraummietsachen
- Wohnungseigentumssachen
Die Zuständigkeit kann im Einzelfall von weiteren Voraussetzungen abhängig sein.
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Ansbach
Zivilgericht - Promenade 2
- 91522 Ansbach (Hausanschrift)
- Telefon: 0981 / 58-114 oder -130
- Telefax: 0981 / 58-131
Es gelten die allgemeinen Sprechzeiten [intern] des Amtsgerichts Ansbach.
Weitere Informationen und Hinweise
- Antrag und Merkblatt "Beratungshilfe" [extern]
- Antrag und Merkblatt "Prozesskostenhilfe" [extern]
- Broschüre "Zwei Wochen Bedenkzeit bei Haustürgeschäften" [intern]
- Broschüre "Augen auf beim Autokauf" [intern]
- Broschüre "Rechtstipps zum Verkehrsunfall" [intern]
- Broschüre "Rund um die Gartengrenze" [intern]
- Broschüre "Tipps für Mieter und Vermieter" [intern]
- Broschüre "Tipps für Wohnungseigentümer" [intern]
- Broschüre "Mahnverfahren - ein kurzer Prozess" [intern]
- Broschüre "Die maschinelle Bearbeitung des gerichtlichen Mahnverfahrens" [intern]
