Zwangsvollstreckung
Das Vollstreckungsgericht ist insbesondere zuständig für
- Lohnpfändung, Kontopfändung und die Pfändung anderer Forderungen
- Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Abschriften der von den Gerichtsvollziehern hinterlegten Vermögensverzeichnisse
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Ansbach
Vollstreckungsgericht - Promenade 8
- 91522 Ansbach (Hausanschrift)
- Telefon: 0981 / 58-464, -450 oder -363
- Telefax: 0981 / 58-368
Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 bis 11.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.
Weitere Informationen und Hinweise
- Pfändungsfreigrenzen [extern]
