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Amtsgericht Altötting

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Portal > Gerichte > AG > Altötting > Verfahren > Beratungshilfe - Letzte Änderung: 26.03.2010


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6. - Seiteninhalt

Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Grundbuchamt | Rechtsantragstelle | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe

Beratungshilfe

Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger. Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung:

Informationen zur Beratungshilfe

Über einen Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat.
Die Antragstellung kann direkt beim Amtsgericht oder über einen Rechtsanwalt erfolgen.

Für den Erhalt des Berechtigungsscheins müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Bringen Sie deshalb alle hierzu erforderlichen Unterlagen neuesten Datums zur Antragstellung mit (z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosengeld-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Nachweise über Tilgung von Krediten usw.).

Der Rechtsanwalt, den Sie mit einem Berechtigungsschein des Amtsgerichts aufsuchen, kann von Ihnen zusätzlich noch eine Maximalgebühr in Höhe von 10,- € verlangen.

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Formulare



Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Anspruch auf Prozesskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) haben ausschließlich einkommensschwache Bürger. Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wird für die anfallenden notwendigen Kosten des gerichtlichen Verfahrens einschließlich der Kosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Verfahren gewährt.

Informationen zur Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Über einen Antrag auf Prozess-/Verfahrenskostenhilfe entscheidet das für das Verfahren zuständige Amtsgericht.
Die Antragstellung kann direkt beim Amtsgericht oder über einen Rechtsanwalt erfolgen.

Für die Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Zur Antragstellung erforderlich sind daher Unterlagen neuesten Datums (z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Nachweise über Tilgung von Krediten usw.).

Formulare zur Prozesskostenhilfe



Formulare zur Verfahrenskostenhilfe



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