Betreuungsgericht
In einem Betreuungsverfahren wird für einen Volljährigen, der seine Angelegenheiten auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst besorgen kann, ein rechtlicher Vertreter (Betreuer) bestellt.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können (z.B. im Rahmen einer General- oder Vorsorgevollmacht).
Hier finden Sie uns
Zimmer 23/EG Altbau
Telefon: 08671/5060-182, -205, -206
Telefax: 08671/5060-145
Zuständigkeit
Das Betreuungsgericht ist insbesondere zuständig für
- Betreuungsverfahren
- Verfahren über Unterbringungsmaßnahmen, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind
- Vormundschafts- und Pflegschaftssachen (nur für Verfahren, die vor dem 01.09.2009 eingeleitet worden sind)
Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle beim Landratsamt Altötting
- informiert und berät zur rechtlichen Vertretung Volljähriger nach Unfall oder bei Krankheit, Behinderung, Gebrechlichkeit
- berät und unterstützt den/die Betreuer/in bei seinen Aufgaben
-
erfüllt weitere Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) und Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
Nähere Informationen zur Betreuungsstelle finden Sie unter
- Betreuungsstelle beim LRA Altötting [extern]
Broschüren
Nach Oben

