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Amtsgericht Altötting

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Portal > Gerichte > AG > Altötting > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 25.03.2010


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Grundbuchamt

Hier finden Sie uns

Zimmer 122/I. Stock
Telefon: 08671/5060-176
Telefax: 08671/5060-146

Zuständigkeit

Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung des Grundbuches betreffend alle Gemarkungen im Landkreis Altötting.

Grundbucheinsicht und Grundbuchabschriften

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO). Unter den gleichen Voraussetzungen kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt, andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels, als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.


Wenden Sie sich hierzu an die Servicestelle des Grundbuchamts:

Die Kosten für Grundbuchabschriften betragen derzeit:

Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck unbeglaubigt oder beglaubigt sein soll.

Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisiertes Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Banken, Notare).