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Amtsgericht Bamberg

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Portal > Gerichte > AG > Bamberg > Verfahren > Hinterlegungsstelle - Letzte Änderung: 29.12.2010


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Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, Urkunden sowie Kostbarkeiten (Art. 9 BayHintG).

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 8:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit

Wann kann hinterlegt werden?

Häufigste Fälle der Hinterlegung

Bitte beachten Sie aber:

Nur die Tatsache, dass man an eine Person nicht zahlen möchte, obwohl dieser ein Anspruch zusteht, rechtfertigt keine Hinterlegung.

Was kann hinterlegt werden?

Gemäß Art. 9 Bayerisches Hinterlegungsgesetz können neben Geld auch Wertpapiere, Urkunden sowie Kostbarkeiten hinterlegt werden.

Wann kann der hinterlegte Betrag ausgezahlt werden?

Die Auszahlung des hinterlegten Betrages erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 18 ff Bayerisches Hinterlegungsgesetz wenn
entweder:
- Auszahlungsantrag und Freigabeerklärung aller Beteiligter vorliegen
oder
- eine rechtskräftige Entscheidung (Urteil bzw. Beschluss) vorgelegt wird, aus der sich die Empfangsberechtigung des Antragstellers ergibt
und
die erforderliche Sicherheitsleistung hinterlegt ist.

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