Rechtsantragsstelle
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Bamberg
- Rechtsantragsstelle -
Erdgeschoss Zimmer 017 - Synagogenplatz 1
- 96047 Bamberg (Hausanschrift)
- Telefon: 0951/833-2017
- Telefax: 09517833-2275
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u. a.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Bamberg ist mit einem Rechtspfleger besetzt, der rechtsuchenden Bürgern allgemeine Auskünfte und Hinweise auf andere Hilfsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemen geben kann.
Der Rechtspfleger nimmt Anträge in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zu Protokoll auf.
Zur Rechtsberatung ist der Rechtspfleger nicht befugt. Diese darf grundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
In der Regel sind dies Rechtsanwälte.
Hinweise zur Beratungshilfe
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. Weiter bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Anspruch auf Beratungshilfe haben
ausschließlich
einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.
Informationen:
Finden Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder [extern]
