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Amtsgericht Bamberg

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Portal > Gerichte > AG > Bamberg > Verfahren > Registersachen - Letzte Änderung: 28.08.2009


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Registergericht

Das Registergericht ist für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen zuständig:

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:15 - 15:15 Uhr
oder nach Vereinbarung.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Geschäftsstelle

Auskünfte aus den Registern sind möglich durch

einzureichen sind.


Bei Fragen und Problemen in Vereinsregistersachen begeben Sie sich bitte in das Amtsgericht auf Zimmer U13 (Untergeschoss),
Die Sachbearbeiter erreichen Sie unter:
Telefon: 0951/833-2022 oder -2045,
Telefax: 0951/833-2090.

Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.

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Informationen zu "Angeboten" von privaten Wirtschaftverlagen

Immer häufiger erhalten Firmen "Angebote", deren Grundlage vorher im Bundesanzeiger gedruckte Bekanntmachungen des Registergerichts über die jeweiligen Firmen sind.
Angeboten werden unter anderem die Registrierung der Daten und der Abruf aller registrierten Daten. Diese "Angebote" erfolgen nicht nur bei Neueintragungen von Firmen, sondern auch bei Veränderungen bestehender Firmen wie z. B. Geschäftsführeränderungen. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages gefordert, der die Veröffentlichungsentgelte im Bundesanzeiger bzw. im örtlich bestimmen Blatt weit überschreitet.
Bitte beachten Sie auch die aktuelle Presseerklärung des Bundesanzeigers [extern]

Diese Angebote sind zum Teil einer vermeintlichen Gerichtskostenrechnung nachempfunden und/oder enthalten teilweise Anzeigenauszüge, die über eine erfolgte Handelsregistereintragung informieren sollen.
Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Vertragsangebote, die mit dem gerichtlichen Verfahren nichts zu tun haben.

Die Kostenrechnungen des Gerichts werden ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg übersandt und zwar etwa drei bis fünf Wochen nach der erfolgten Veröffentlichung der jeweiligen Eintragungen. Auch wird den Eintragungsmitteilungen an die Firmen bei allen Eintragungen im Handelsregister ein entsprechendes Hinweisblatt beigefügt.