Wohnungseigentumssachen
Wohnungseigentumssachen unterliegen seit 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.
Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes:
- über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
- über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern
- über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- bei Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen die Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Verwaltung oder das Sondereigentum beziehen
- bei Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.
Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
Service-Einheit und Sprechzeit
siehe insoweit Zivilverfahren [intern]
Rechtsantragsstelle für Wohnungseigentumssachen (WEG)
Erdgeschoss, Zimmer 017
Telefon: 0951/833-2017
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Eigentümerliste, Verwaltervertrag, Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, Einladung und Protokoll zur Eigentümerversammlung.
Soweit Sie als Antragsteller beim Gericht auch einen Gerichtskostenvorschuss entrichten müssen, erhalten Sie nach ca. zwei bis vier Wochen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.
