Informationen für Zeugen
I. Die Betreuung von Zeugen:
Die Aufforderung vor Gericht als Zeugin oder Zeuge Aussagen zu machen, kann mit Aufregung, Scheu, Betroffenheit, ja mit vielfältigen Ängsten verbunden sein. In einem solchen Fall können Sie sich der Zeugenbetreuung anvertrauen.
II. Zeugenentschädigungsstelle:
Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen.
Bitte beachten Sie, dass die Zeugenentschädigung nicht bar ausgezahlt wird und halten Sie für die Festsetzung der Entschädigung Ihre Bankverbindung bereit.
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Bamberg
Zeugen-, Auskunfts-, und Entschädigungsstelle
Zimmer 009 im EG - Synagogenplatz 1
- 96047 Bamberg (Hausanschrift)
- Telefon: 0951/833-2011
- Telefax: 0951/833-2070
