Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
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Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis
ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes - Wohnungseigentumssachen
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Beratungshilfe
- Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
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Außerdem werden dort bearbeitet:
Klagen und Anträge in Landwirtschafts- und Binnenschifffahrtssachen;
Hinterlegungssachen;
Srechzeiten
Montag bis Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:15 - 15:15 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Während der öffentlichen Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.
Geschäftsstelle (Service-Einheiten):
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1 C:
Allgemeine Zivilsachen (C)
Telefon: 0951/833-2228 -
3 C:
Allg. Zivilsachen (C)
Telefon: 0951/833-2207 -
4 C:
Allg. Zivilsachen (C) und Wohnungseigentumssachen
Telefon: 0951/833-2226 -
5 C:
Allg. Zivilsachen (C) und Landwirtschaftssachen XV,
Telefon: 0951/833-2227 -
19 C:
Binnenschifffahrtssachen (BSch)
Tel: 0951/833-2228 -
20 C:
Allg. Zivilsachen (C), Aufgebots- und Hinterlegungssachen,
Telefon: 0951/833-2225
