Vollstreckungsgericht II (Mobiliarvollstreckung)
Das Vollstreckungsgericht ist beispielsweise zuständig für:
- Pfändungen von Forderungen oder sonstiger Ansprüche (z. B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
- Erteilung von Abschriften der abgegebenen Vermögensverzeichnisse
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8:30 - 11:30 Uhr und 13:15 - 15:15 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Die Service-Einheiten des Vollstreckungsgerichts sind wie folgt erreichbar:
-
A - F:
Zimmer 206;
Telefon: 0951/833-2210 -
G - P:
Zimmer 204;
Telefon: 0951/833-2204 oder 2235 -
Q - Z:
Zimmer 206;
Telefon: 0951/833-2206
Fax: 0951/833-2255
