Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Bayreuth
Das Amtsgericht Bayreuth ist für das Stadtgebiet Bayreuth sowie den Landkreis Bayreuth zuständig.
Als zentrales Haftgericht, Insolvenzgericht und Registergericht ist es auch für den Landkreis Kulmbach zuständig.
Zweigstelle Pegnitz:
Örtilich zuständig ist die Zweigstelle Pegnitz für die Stadt Pegnitz und den früheren Landkreis Pegnitz in folgenden Angelegenheiten:
Strafsachen
Zivilsachen
Betreuungssachen
Vollstreckungssachen (Mobiliar)
