Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie zum Beispiel:
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Bestandsverzeichnis
- Grundstücksbeschrieb nach Angaben des Vermessungsamtes
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Abteilung I
- Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
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Abteilung II
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Dienstbarkeiten (z.B. Geh- und Fahrtrecht, Kabelleitungsrecht)
Nießbrauchsbestellungen
Reallasten
Vormerkungen
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Dienstbarkeiten (z.B. Geh- und Fahrtrecht, Kabelleitungsrecht)
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Abteilung III
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Grundschulden
Hypotheken
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Grundschulden
Beim Grundbuchamt kann das Grundbuch eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. Eigentümer, Gläubiger etc.) nachgewiesen ist.
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Bayreuth -Justizpalast-
-Grundbuchamt- - Wittelsbacherring 22
- 95444 Bayreuth (Hausanschrift)
- Wittelsbacherring 22
- 95444 Bayreuth (Postanschrift)
- Telefon: 0921/504-381 /-382
- Telefax: 0921/504-389
Zimmer: E.008 in Erdgeschoss
Grundbucheinsicht/Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse darlegen kann (§12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Die Einsicht ist gebührenfrei.
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Kosten des Grundbuchausdrucks:
einfache Abschrift: 10,00 €
amtliche Abschrift: 18,00 €
Erkundigen Sie sich bitte vorher bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck beglaubigt oder unbeglaubigt sein soll.
Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behören, Banken).
