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Amtsgericht Bayreuth

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Portal > Gerichte > AG > Bayreuth > Verfahren > Rechtsantragstelle - Letzte Änderung: 29.02.2012


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Rechtsantragstelle

Erreichbarkeit



Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u.a.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Bayreuth ist mit einem Rechtspfleger besetzt, der rechtssuchenden Bürgern allgemeine Auskünfte und Hinweise auf andere Hilfsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemen geben kann.
Der Rechtspfleger nimmt Anträge in den vom Gesetz vorgegebenen Fällen zu Protokoll auf.
Zur Rechtsberatung ist der Rechtspfleger nicht befugt. Diese darf grundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behärde die Erlaubnis erteilt ist.
In der Regel sind dies Rechtsanwälte.


Hinweis zur Beratungshilfe

Für den Erhalt des Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheiningung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigung über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc.
Nehmen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Anspruch auf Beratunghilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts gewährt.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu gewähren. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a II BRAO.