Registergericht
Das Registergericht ist für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen zuständig:
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Handelsregister:
- Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften
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Partnerschaftsregister:
- Partnerschaftsgesellschaften
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Genossenschaftsregister:
- Genossenschaften (eG)
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Vereinsregister:
- Vereine (e.V)
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Güterrechtsregister
Erreichbarkeit:
- Amtsgericht Bayreuth
-Registergericht-
Justizgebäude II - Wilhelminenstr. 7
- 95444 Bayreuth (Hausanschrift)
- Wittelsbacherring 22
- 95444 Bayreuth (Postanschrift)
- Telefon: 0921/504-521 /-522 /-523
- Telefax: 0921/504-529
Zimmer: 2.015 im 2. Obergeschoss
Auskünfte aus den Registern sind möglich durch:
- Online-Auskunft über Internet; Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.handelsregister.de [extern]
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Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Bayreuth
-Registergericht- - Erteilung von Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der per Post, per Telefax oder per E-Mail einzureichen ist.
Telefonische Auskünfte aus Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.
Informationen zu "Angeboten" von privaten Wirtschaftsverlagen
Immer häufiger erhalten Firmen "Angebote", deren Grundlage vorher im Bundesanzeiger gedruckte Bekanntmachungen des Registergerichts über die jeweiligen Firmen sind.
Angeboten werden unter anderem die Registrierung der Daten und der Abruf aller registrierten Daten. Diese "Angebote" erfolgen nicht nur bei Neueintragungen von Firmen, sondern auch bei Veränderungen bestehender Firmen wie z.B. Geschäftsführeränderungen. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages gefordert, der die Veröffentlichungsentgelte im Bundesanzeiger weit überschreitet.
Bitte beachten Sie auch die aktuelle Presseerklärung des Bundesanzeigers. [extern]
Diese Angebote sind zum Teil einer vermeintlichen Gerichtskostenrechnung nachempfunden und/oder enthalten teilweise Anzeigenauszüge, die über eine erfolgte Handelsregistereintragung informieren sollen.
Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Vertragsangebote, die mit dem gerichtlichen Verfahren nicht zu tun haben.
Die Kostenrechnungen des Gerichts werden ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg übersandt und zwar etwa drei bis fünf Wochen nach der erfolgten Veröffentlichung der jeweiligen Eintragungen. Auch wird den Eintragungsmitteilungen an die Firmen bei allen Eintragungen im Handelsregister ein entprechendes Hinweisblatt beigefügt.
