Datenträgeraustausch
Diese Möglichkeit kann nur noch bis zum 31.12.2011 genutzt werden.
Der Datenträgeraustausch (DTA) bietet die schnelle und einfache Möglichkeit, auch große Mengen von Anträgen an das Gericht zu übermitteln.
Alternativ zur Antragstellung mittels der eingeführten Vordrucke können fast alle Anträge beim Mahngericht auch per Datenträgeraustausch eingereicht werden.
Hierbei werden die Antragsdaten auf einem Computer des Antragstellers bzw. des Prozessbevollmächtigten eingegeben. Diese Daten werden dann auf eine Diskette geschrieben, die an das Gericht gesandt wird. Nach der Verarbeitung wird die Diskette mit einem Verarbeitungsprotokoll zurückgesandt.
Die Nachrichten des Gerichts können nach Wahl des Antragstellers wie im normalen Verfahren auf Papier oder aber auch in Dateiform auf Diskette versandt werden.
Die Teilnahme am Datenträgeraustausch schließt nicht die Möglichkeit aus, Anträge auf Vordrucken zu stellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- PC mit 3,5-Zoll-Diskettenlaufwerk (weitere Formate auf Anfrage)
- Vom Gericht zugelassene Software
- Vom Mahngericht erteilte Kennziffer für den Datenträgeraustausch
- Einzugsermächtigung für die Gerichtskosten
Viele Programmpakete für Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassoabteilungen unterstützen den Datenträgeraustausch und sind auch von den Mahngerichten zugelassen.
Informationsmaterial können Sie mit diesem ausdruckbaren Formular [intern] anfordern.
