Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Amtsgericht Coburg - Zentrales Mahngericht

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Amtsgericht Amtsgericht Coburg ZeMA

Startseite des Amtsgerichts Coburg - Zentrales Mahngericht | Zuständigkeits­bereich | Aktuelles | Daten & Fakten | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Coburg Zentrales Mahngericht > Daten - Letzte Änderung: 18.07.2011


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Datenträgeraustausch

Diese Möglichkeit kann nur noch bis zum 31.12.2011 genutzt werden.

Der Datenträgeraustausch (DTA) bietet die schnelle und einfache Möglichkeit, auch große Mengen von Anträgen an das Gericht zu übermitteln.

Alternativ zur Antragstellung mittels der eingeführten Vordrucke können fast alle Anträge beim Mahngericht auch per Datenträgeraustausch eingereicht werden.

Hierbei werden die Antragsdaten auf einem Computer des Antragstellers bzw. des Prozessbevollmächtigten eingegeben. Diese Daten werden dann auf eine Diskette geschrieben, die an das Gericht gesandt wird. Nach der Verarbeitung wird die Diskette mit einem Verarbeitungsprotokoll zurückgesandt.

Die Nachrichten des Gerichts können nach Wahl des Antragstellers wie im normalen Verfahren auf Papier oder aber auch in Dateiform auf Diskette versandt werden.

Die Teilnahme am Datenträgeraustausch schließt nicht die Möglichkeit aus, Anträge auf Vordrucken zu stellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

Viele Programmpakete für Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassoabteilungen unterstützen den Datenträgeraustausch und sind auch von den Mahngerichten zugelassen.

Informationsmaterial können Sie mit diesem ausdruckbaren Formular [intern] anfordern.