10 Jahre Zentrales Mahngericht Coburg
Jubiläumsfeier im Justizgebäude II in der Heiligkreuzstraße 22
Die Anfänge waren aufregend, aber auch sehr spannend und bewegt. Mit einer Truppe von 11 Mitarbeitern wurde im Oktober 1998 begonnen, das Projekt „(Automatisiertes) Zentrales Mahngericht“ (ZEMA) in Coburg zu stemmen. Zuvor hatte die Bayerische Staatsregierung im Februar 1998 beschlossen, ab dem 01.01.1999 die Bearbeitung aller Mahnverfahren im Freistaat nach und nach zentral dem Amtsgericht Coburg zu übertragen. Ein unerwarteter Arbeitsplatzsegen für die mit Strukturproblemen kämpfende Region. Aufbruchstimmung und Tatendrang machten sich breit. In der Heiligkreuzstraße, in dem ehemaligen Verwaltungsgebäude der HUK-Versicherungsgruppe, fand man eine für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben angemessene Unterkunft. Aus den 11 Mitarbeitern wurden bald nahezu 150 – und am 01.10.2001 – nach Abschluss der Zentralisierung – fiel endlich der Startschuss.
Um die zu erwartenden jährlich Hunderttausende von Verfahren logistisch meistern zu können, bedurfte es freilich auch eines starken Partners bei der Datenverarbeitung. So begann im Jahr 2001 die – mittlerweile ebenfalls 10 Jahre andauernde – erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) in Bayreuth.
Derart gut gerüstet bewältigte das ZEMA in den Folgejahren zwischen 700.000 und 1,5 Mio. Mahnverfahren pro Jahr. Mit unbestreitbaren Vorteilen für jeden Gläubiger einer Geldforderung gegenüber dem „normalen“ Klageverfahren: Einfacher, effektiver und kostengünstiger. Das Mahnverfahren kann nämlich ähnlich wie ein Urteil einen Vollstreckungstitel schaffen: Der Forderungsinhaber beantragt beim ZEMA, gegen seinen Schuldner einen Mahnbescheid zu erlassen. Widerspricht der in Anspruch genommene Schuldner nicht, ergeht auf weiteren Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid. Dieser hat die Wirkung eines Urteiles und ist Grundlage, die Forderung beim Schuldner beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen. Der Vorteil für den Gläubiger: Er bekommt in der Regel eine schnellere Vollstreckungs¬möglichkeit – und zwar auch noch kostengünstiger als in einem gewöhnlichen Zivilverfahren. Dass das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren äußerst effektiv ist, zeigen folgende Zahlen: In rund 75% aller eingeleiteten Mahnverfahren ergeht - im Idealfall nach ca. sechs Wochen - ein Vollstreckungsbescheid.
Das ZEMA zeigte sich von Anfang an als Vorreiter bei der elektronischen Bearbeitung von gerichtlichen Verfahren. Die technologischen Möglichkeiten wurden ständig weiterentwickelt und verfeinert. Reichten die Forderungsinhaber im Jahr 2001 noch um die 60 % der Mahnverfahren mit den sogenannten grünen Vordrucken ein, waren es im Jahr 2010 nur noch knapp 5 %. Das heißt rund 95 % aller Mahnanträge wurden demnach in elektronischer Form am PC erstellt und anschließend entweder als Barcode oder online an das Gericht gesandt (nähere Informationen findet man auf den Internetseiten www.mahngerichte.de [extern] und www.online-mahnantrag.de. [extern] Entscheidend zu dieser Entwicklung beigetragen hat allerdings auch die seit dem 01.12.2008 bestehende gesetzliche Verpflichtung für Rechtsanwälte und (registrierte) Inkassounternehmen, Mahnanträge nur noch in „maschinell lesbarer“ Form (also im Barcode- oder online-Verfahren) stellen zu dürfen.
