Zivilgericht
Das Zivilgericht ist zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Wohnungseigentumssachen [intern]
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
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Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
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Außerdem werden dort bearbeitet:
Klagen und Anträge in Landwirtschaftssachen;
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung.
