Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung)
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für
- Pfändungen von Forderungen oder sonstiger Ansprüche (z. B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
- Erteilung von Abschriften der abgegebenen Vermögensverzeichnisse
Sprechzeiten:
Montag und Freitag: 8:30 - 11:30 Uhr
Informationen und Hinweise
Broschüren und Formulare zum Herunterladen
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Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
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Antragsformulare auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
