Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.
- Zuständig für Anerkennung ausländischer Scheidungen ist das Landgericht München II
- Zuständig für Genossenschaftsregister ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Handelsregister ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Partnerschaftsregister ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Registersachen ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Vereinsregister ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht München
