Zwangsvollstreckungsverfahren beim Amtsgericht Dachau
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern. Dies sind insbesondere:
- Pfändung von Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Abschriften aus den im Rahmen der eidessattlichen Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnissen
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts:
- Schlossstr. 9
- 85221 Dachau (Hausanschrift)
- Zimmer 110 im UG
- Telefon: 08131 / 705 - 211, 212
- Telefax: 08131 / 705 - 214
- E-Mail: poststelle@ag-dah.bayern.de [email]
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
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Hinweise zum P - Konto
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Hinweise zur Kontofreigabe
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Formulare zur Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
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