Beratungshilfe beim Amtsgericht Dillingen a.d.Donau
Informationen zur Beratungshilfe
Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu ermöglichen, können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, § 1 Beratungshilfegesetz (BerHG). [extern]
Sie müssen daher Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen.
Vorzulegen sind alle notwendigen Unterlagen neuesten Datums, wie z.B. Einkommensnachweis, Arbeitslosengeld-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Nachweis über zu zahlende Schulden und sonstige Verbindlichkeiten.
Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragsstellung
- ob Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, welche die Kosten einer anwaltlichen Beratung übernimmt
- ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation
- ob Sie einen Anwalt einschalten würden, wenn Sie die hierfür entstehenden Kosten selbst tragen müssten
Wie erhalten Sie Beratungshilfe?
Beim Amtsgericht kann der zuständige Rechtspfleger Beratungshilfe selbst leisten, soweit Ihrem Anliegen durch eine sofortige Auskunft oder den Hinweis auf andere Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Benötigen Sie eine weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Sie können auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort die wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen.
Was kostet die Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie eine Gebühr von 10,-- Euro bezahlen.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten:
Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die nachstehend genannten Durchwahlnummern und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.
Erreichbarkeit der Beratungshilfestelle:
Zimmer 221 (2. Obergeschoss)
Telefon 09071/5002-221 oder 119
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
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Antragsformular auf Gewährung von Beratungshilfe
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Vergütungsantrag für Rechtsanwälte
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Broschüre zur Beratungshilfe
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Rechtsanwaltsverzeichnis
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