Grundbuchamt beim Amtsgericht Dillingen a.d.Donau
Das Grundbuchamt Dillingen a.d.Donau ist zuständig für alle im Landkreis Dillingen a.d.Donau gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle
rechtlichen
Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt. Das Grundbuchamt prüft Eintragungsanträge und nimmt auf elektronischem Weg die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor.
Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes. Lagepläne eines Grundstücks erhalten Sie deshalb nur von diesem.
Grundbucheinsicht/Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigter eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen (z.B. Kaufinteressenten durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers, Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels). Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag Grundbuchausdrucke erteilt.
Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.
Die Kosten für Ausdrucke betragen:
10,00 € für einen einfachen Grundbuchausdruck
18,00 € für einen amtlichen Grundbuchausdruck.
Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann
nicht telefonisch
erfolgen, sondern nur persönlich, per Post oder per Fax. Die persönliche Abholung eines Grundbuchausdruckes ist nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses möglich.
Online-Einsicht
über ein automatisches Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Notare, Banken).
Einsicht in das Grundbuch und Grundbuchausdrucke erhalten Sie bei der
Poststelle des Grundbuchamts
St.-Ulrichs-Platz 3
89407 Dillingen a.d.Donau
Zimmer Nr. 110 im 1. Stock
Telefon 09071/5002-110
Telefax 09071/5002-507
Erreichbarkeit des Grundbuchamts:
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
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Antrag für Grundbuchausdruck
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Vermessungsamt Dillingen
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Bayern-Viewer
-
100 Jahre Grundbuchamt
-
Rund um die Gartengrenze
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Tipps für Wohnungseigentümer
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Landesnotarkammer
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Informationen zur Grundbucheinsicht
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